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116 117 - der neue Arztnotruf
Doch in lebensbedrohlichen Fällen auch weiterhin die Nummer 112 wählen Plötzlich hohes Fieber? Wer nachts, am Wochenende oder an Feiertagen dringend einen Arzt benötigt, hat meist mehrere Notfallnummern neben dem Telefon liegen. Damit ist jetzt Schluss. Ab sofort gilt die bundesweite zentrale Telefonnummer 116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Bei Lebensgefahr muss allerdings weiterhin der Notruf 112 gewählt werden. Der ärztliche Bereitschaftsdienst behandelt jährlich 3,9 Millionen Patienten. Unter der 116 117 wird der Anrufer entweder mit dem diensthabenden Notarzt verbunden oder mit einer Bereitschaftsdienst-Leitstelle. Gedacht ist die Telefonnummer für dringende Fälle. In den Bundesländern Baden-Württemberg und Saarland sowie in Teilen von Rheinland-Pfalz wird die 116 117 erst in einigen Wochen freigeschaltet. Dort wird der Bereitschaftsdienst zurzeit neu organisiert. Bislang existierten für den Notfalldienst mehr als 1000 unterschiedliche Nummern. Sie sollen allerdings parallel weiter erreichbar bleiben, teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit. Bei Lebensbedrohung wie Schlaganfall, Herzinfarkt und schweren Unfällen muss jedoch nach wie vor über den Notruf 112 der Rettungsdienst alarmiert werden. Die neue Nummer 116 117 soll auch dazu dienen, den stark überlaufenen Notruf 112 von unnötigen Anrufen zu entlasten. "Die Nummer, die hilft", hat keine Vorwahl und ist kostenfrei. Deutschland ist europaweit das erste Land, das mit der 116 117 eine einheitliche Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst schaltet. Die Bundesrepublik setzt damit eine Vorgabe der Europäischen Kommission um. Die anderen EU-Länder wollen nachziehen. (dpa/sko)
Freifahrt für schwerbehinderte Menschen in Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn
Seit dem 01.09.2011 gilt für schwerbehinderte Menschen in den Zügen der DB Regio (RB, RE, IRE und S-Bahn) eine bundesweite Freifahrtregelung für die 2. Klasse. Alle Nahverkehrszüge der DB können ohne zusätzlichen Fahrschein mit dem grün-orangen Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke für Privat- und Dienstreisen genutzt werden. Eine Kilometerbegrenzung gibt es nicht.
Die Regelungen für Begleitpersonen, für die Mitnahme eines Hundes und für kostenfreie Platzreservierungen bleiben unverändert. Innerhalb von Verkehrsverbünden kann weiterhin unentgeltlich gereist werden.
Ausdrücklich NICHT von den Veränderungen betroffen sind Fahrten in Fernverkehrszügen (D, IC/EC, ICE).
Ministerpräsident Tillich würdigt die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen im Freistaat Sachsen
Dresden (19. November 2010) - Zur Zeit finden in zahlreichen Betrieben und Dienststellen Wahlen von Schwerbehindertenvertretungen statt. Aus diesem Anlass hat sich Ministerpräsident Stanislaw Tillich heute mit dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen bei den obersten Landesbehörden im Freistaat Sachsen (AGSV Sachsen), Alfred Franke, und seinem Stellvertreter Rolf Brahms zu einem Gedankenaustausch in der Staatskanzlei getroffen.
Gemeinsam haben sie die Situation der schwerbehinderten Beschäftigten innerhalb der Staatsregierung und ihrer nachgeordneten Behörden erörtert. Außerdem haben sie eine Bilanz über die durchgeführten Maßnahmen zur Förderung der Einstellung schwerbehinderter Bewerber gezogen. Auch der Umgang mit schwerbehinderten Beschäftigten bei künftigen Strukturveränderungen in der Landesverwaltung wurde während des Gesprächs thematisiert.
»Durch gezielte behindertenfreundliche Maßnahmen ist es uns gelungen, die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen von 3,5 Prozent im Jahre 1999 auf durchschnittlich 5,55 Prozent im vergangenen Jahr zu steigern«, sagte Ministerpräsident Tillich nach dem Gespräch. Damit erfülle der Freistaat Sachsen als Arbeitgeber die gesetzlich geforderte Beschäftigungspflicht (fünf Prozent) und liege im Vergleich zu den anderen Ländern auf Platz neun. Im Vergleich innerhalb Ostdeutschlands liege Sachsen hinter Mecklenburg-Vorpommern auf Platz zwei.
Alfred Franke und Rolf Brahms haben den Ministerpräsidenten gebeten, auch bei zukünftig anstehenden Reformen des Verwaltungsaufbaus Regelungen zu schaffen, die den Belangen schwerbehinderter Beschäftigter ausreichend Rechnung tragen. »Positiv bewerten wir, dass Vorbehalte gegenüber behinderten Beschäftigten weitestgehend abgebaut sind und sie heute in fast allen Bereichen der Landesverwaltung, verstärkt auch im höheren Dienst, eingesetzt werden«, sagte Alfred Franke. Die Staatskanzlei selbst gehe hier mit gutem Beispiel voran: Allein im vergangenen Jahr seien elf von 182 Arbeitsplätzen (sechs Prozent) mit schwerbehinderten Beschäftigten besetzt gewesen. Damit folge die Staatskanzlei gemeinsam mit dem Staatsministerium der Justiz auf Platz fünf hinter dem Landesrechnungshof, den Staatsministerien der Finanzen sowie für Soziales und dem Sächsischen Landtag.
Die Gesprächsteilnehmer waren sich darüber hinaus einig, dass bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit nicht nur schwerbehinderten Menschen, sondern auch Müttern mit Kinderwagen oder älteren Mitbürgern zugute kämen und aufgrund der demografischen Entwicklung ein Gebot der Stunde seien.
Ministerpräsident Tillich dankte in diesem Zusammenhang den Schwerbehindertenvertretern in Dienststellen und Betrieben des Freistaates Sachsen sowie der AGSV für ihre ehrenamtliche Arbeit.
Die AGSV-Sachsen wurde 1992 gegründet. Ihre Mitglieder sind die Haupt- und örtlichen Schwerbehindertenvertreter der obersten Landesbehörden, des Sächsischen Landtages und des Landesrechnungshofes. In den ersten Jahren nach der Wiedervereinigung begleitete die AGSV den Aufbau der Schwerbehindertenvertretungen in den Landesbehörden und legte so den Grundstein für eine fortschrittliche Integrationspolitik für schwerbehinderte Arbeitnehmer beim Freistaat Sachsen.
Da die Eingliederung schwerbehinderter Menschen und die Schaffung einer behindertenfreundlichen Umwelt eine gesellschaftliche Aufgabe sind, pflegt die AGSV Kontakte zu anderen Institutionen, wie beispielsweise zu den Behindertenverbänden, dem Behindertenbeauftragten der Sächsischen Staatsregierung und den behindertenpolitischen Sprechern des Landtages.
(Quelle: www.sachsen.de)

